Erklärung zur Barrierefreiheit
billigtanken.de soll für alle Menschen nutzbar sein, unabhängig von Einschränkungen und Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt, wie weit die Website die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, wo es noch Lücken gibt und wie du uns Barrieren melden kannst.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Ein Audit im September 2026 hat die Kernfunktionen geprüft: Suche und Ergebnislisten, Tankstellenseiten, Registrierung und Anmeldung, Preisalarme und das Kontaktformular sind per Tastatur und mit Screenreadern bedienbar. Formulare haben beschriftete Felder und sprechende Fehlermeldungen, Farbkontraste erfüllen die Mindestwerte, Bewegungen respektieren die Systemeinstellung für reduzierte Animation, und die Seiten lassen sich auf 200 Prozent vergrößern.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran:
- Die interaktive Karte lässt sich nicht vollständig per Tastatur bedienen; einzelne Tankstellen auf der Karte sind für Screenreader nicht erreichbar. Als Alternative führt auf der Kartenseite ein Link zur gleichwertigen Listenansicht.
- Der Texteditor im Betreiber- und Redaktionsbereich ist nur eingeschränkt mit Hilfstechnologien nutzbar.
Diese Punkte sind in unserer Planung enthalten; die Karte steht als Nächstes an. Dialoge, Hinweise und der Cookie-Hinweis halten und übergeben den Tastaturfokus seit September 2026 korrekt.
Barrieren melden
Wenn du auf eine Barriere stößt oder Inhalte nicht zugänglich sind, schreib uns bitte. Nenne die Adresse der Seite, das Problem und, wenn möglich, dein Hilfsmittel. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und beheben gemeldete Barrieren, soweit es uns technisch möglich ist.
E-Mail: team@redim.de (Betreff: Barrierefreiheit)
Post: reDim GmbH, Nußallee 7 F, 63450 Hanau
Durchsetzung
Bleibt eine Meldung ohne zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Behörde deines Bundeslandes wenden. Für Verbraucherdienste im elektronischen Geschäftsverkehr gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung nach WCAG 2.1 AA erstellt. Geprüft wurden der Quellcode der Website und die veröffentlichten Seiten mit Tastaturbedienung, Kontrastmessung und Screenreader-Stichproben. Wir aktualisieren die Erklärung, wenn sich der Stand ändert.