Berechne deine jährlichen Pendlerkosten und gleichzeitig deine Entfernungspauschale. Die Preise kommen live aus der MTS-K, das Ergebnis zeigt dir Brutto-Spritkosten, Steuerersparnis und die echten Netto-Kosten pro Monat.
Berechne deine jährlichen Pendlerkosten und gleichzeitig deine Entfernungspauschale. Die Preise kommen live aus der MTS-K, das Ergebnis zeigt dir Brutto-Spritkosten, Steuerersparnis und die echten Netto-Kosten pro Monat.
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich „Pendlerpauschale") darfst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel. Sie reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.
Seit 2024 gelten gestaffelte Sätze: 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke für die ersten 20 Kilometer, 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Die Steuerersparnis ergibt sich aus dem multiplizierten Betrag mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Pauschale = 20 km × 0,30 €/km + (km − 20) × 0,38 €/km, multipliziert mit Arbeitstagen Steuerersparnis = Pauschale × Grenzsteuersatz Netto = Spritkosten − Steuerersparnis
Wichtig: Die Pauschale gilt pro einfacher Strecke, nicht pro gefahrenem Kilometer. Wer 50 km zur Arbeit und 50 km zurück fährt, kann die 50 km als einfache Strecke geltend machen, nicht 100 km.
Die Bundesregierung hat 2021 die Pauschale für Fernpendler angehoben, um die steigenden Kraftstoffkosten teilweise auszugleichen. Seit 2024 gilt der erhöhte Satz von 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer und ist bis mindestens 2026 festgeschrieben.
Ja, aber nur für die tatsächlichen Anwesenheitstage. Bei zwei Tagen die Woche × 45 Arbeitswochen = 90 Tage gibst du 90 in das Feld "Arbeitstage pro Jahr" ein. Homeoffice-Tage zählen nicht für die Entfernungspauschale (dafür gibt es die separate Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag bis zu 210 Tagen pro Jahr).
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, auch Radfahrer und ÖPNV-Nutzer können sie geltend machen. Bei ÖPNV gilt allerdings eine Obergrenze: maximal 4.500 € pro Jahr, es sei denn, die tatsächlichen Kosten sind nachweislich höher.
Nein. Der Grenzsteuersatz ist der Satz, mit dem der zuletzt verdiente Euro besteuert wird. Er liegt bei mittlerem Einkommen typischerweise bei 25-35 %, bei hohem Einkommen bis 42 % (bzw. 45 % Reichensteuer). Der Durchschnittssteuersatz ist deutlich niedriger. Für die Steuerersparnis aus der Pauschale ist der Grenzsteuersatz entscheidend, weil die Pauschale „oben abgeschnitten" wird.
Nur wenn du in der Einkommensteuererklärung die Werbungskosten gelten machst und die Summe deiner Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2024) liegt. Dieser Betrag wird automatisch abgezogen. Wer lange Pendelstrecken hat, überschreitet den Pauschbetrag fast immer, bei 25 km einfach und 220 Arbeitstagen sind es schon über 1.800 € pro Jahr.